Nur durch die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten, wird es möglich sein, dem Arbeitsmarkt die erforderliche Anzahl von qualifizierten Fachkräften zuzuführen. Diese einhellige Meinung der Politik und Wirtschaft mündete 1996 in die Konzeption der Aufstiegsfortbildung. Die gemeinsame Initiative von Bund und Ländern ist eine großartige Erfolgsstory. Über 2,6 Millionen Menschen wurde ein beruflicher Aufstieg ermöglicht. Ob Führungskraft, Fachkraft, selbständiger Unternehmer: Aufstiegs-BAföG hat die Initialzündung zu vielen erfolgreichen Karrieren gegeben.
Eine erklärte Absicht des geänderten Berufsbildungsgesetzes mit den drei neuen Fortbildungsebenen ist es, Bildungsinteressierte dabei zu unterstützen, sich einen zielgerichteten Weiterbildungsprozess finanziell leisten zu können.
Im Gegensatz zu einem Bachelor- oder Masterstudiengang an einer Hochschule können interessierte für die betriebliche Bachelorvariante durch das sog. AufstiegsBaföG finanziell mit staatlichen Zuschüssen unterstützt werden.
Nach den derzeit geltenden Regelungen stehen jedem Bildungsinteressierten insgesamt bis zu 15000,- € staatliche Fördermittel zur Finanzierung einer Fortbildung auf Ebene der Berufsspezialisten, Bachelor Professional oder Master Professional zur Verfügung.
Es kommt hierbei nicht auf die jeweiligen Vermögensverhältnisse des Teilnehmers einer Bildungsmaßnahme an. Es besteht sogar ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel, sofern nicht bereits einen Abschluss auf der gleichen Qualifizierungsebene gefördert wurde. Selbst Abbrecher von Studiengängen können diese Fördermittel in Anspruch nehmen, wenn sie in die betriebliche Fortbildung, z.B. nach der neuen IT Fortbildungsverordnung überwechseln wollen.
Sofern die Aufstiegsfortbildung bei einem anerkannten Bildungsträger (z.B. ComPers) absolviert wird können die gesamten Teilnahme- und Prüfungskosten vom Staat vorfinanziert werden, d.h. der Teilnehmer tritt nicht in finanzielle Vorleistung. Von der gesamten Fördersumme übernimmt der Staat mindestens 50 % als nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Die restlichen 50 % vergibt der Staat zunächst als zinsgünstiges Darlehen, welches frühestens zwei Jahre nach Ende der Fortbildung ratenweise zurückzuzahlen ist. Noch ein besonderer finanzieller Anreiz: sollte die Gesamtfortbildung erfolgreich absolviert werden, so belohnt der Staat diesen Erfolg mit einem Erlass von weiteren 25 % der Darlehenssumme.
Derzeit laufen Regierungsverhandlungen, um diese Förderbedingungen für berufsbegleitende Fortbildungen noch weiter zu verbessern. Gerne informieren wir Sie im Rahmen unserer individuellen Beratungen. Vereinbaren Sie hierzu gerne einen Termin bei uns, bzw. nehmen Sie an einer unserer Informationsveranstaltungen teil.
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Grundlage ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). In diesem ist eine gesetzliche Geldleistung geregelt, damit Menschen sich finanziell eine Qualifizierung leisten können. Das sind beispielsweise:
Insgesamt gibt es mehr als 700 Aus- und Weiterbildungen , die für eine Förderung in Frage kommen.
Als Teilnehmer an einer Ausbildung erhalten Sie, einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und eventuellen Kosten für das Meisterstück. Sind Vollzeitmaßnahmen erforderlich oder kann die Aus- und Weiterbildung nicht berufsbegleitend absolviert werden, kann ein Zuschuss zum Lebensunterhalt beantragt werden.
Und das Beste daran: Die Förderung ist unabhängig vom aktuellen Einkommen und Vermögen .
Die Förderung selbst, setzt sich aus Zuschüssen zusammen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Reicht das nicht aus, erhalten Sie die Möglichkeit ein zinsgünstiges Darlehen bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) abzuschließen. Das Darlehen gleicht den Unterschied zwischen Zuschussanteil, der abhängig vom Fördergegenstand variieren kann, und dem maximalem Förderbetrag aus.
Grundsätzlich können alle von dieser Förderung profitieren, die bereits einen Berufsabschluss oder eine Qualifizierung haben, die damit vergleichbar ist:
Sie können die Ausbildung in Vollzeit oder Teilzeit machen, in Form eines Präsenzunterrichts, in einer Art „blended learning“, also das Lernen durch Unterstützung elektronischer Medien.
Es gibt mehrere Wege die Förderung zu beantragen. Wenn Sie sich bereits ein Institut, wie z.B. ComPers, ausgesucht haben, erhalten Sie bei diesem Unterstützung für den Anmeldeprozess.
Sie können aber auch zu einem Förderamt oder einer Beratungsstelle gehen und sich dort Beratung und Unterstützung zur Beantragung der Förderung holen und auch dort beantragen.
Schlussendlich besteht auch die Möglichkeit der Online-Beantragung. Davor empfiehlt es sich mit dem Online-Förderrechner die Möglichkeiten durchzuspielen, damit Sie den grundlegenden finanziellen Rahmen ermitteln.
Sie haben, als Vertragspartner/Vertragspartnerin von ComPers den Vorteil, dass die gesamte Finanzierung der Ausbildung (BAföG) durch die staatliche Bank (KfW) als Vorleistung übernommen wird. Mit unserem zertifizierten und geprüften Fördermodell wird Ihr Ausbildungswunsch bald Realität und Sie brauchen sich um Kosten des Lehrganges und der Prüfung keine Sorgen machen.
Wieviel Zinsen muss ich für das Darlehen bezahlen?
Das Modell geht auf die Bedürfnisse ein und die Zinsen sind erst zwei Jahre nach Abschluss der Ausbildung fällig. Dann werden dem Darlehen geringe Zinsen zugeschlagen. Die monatliche Rate richtet sich nach der Darlehenshöhe, Sondertilgungen sind möglich.
Gilt das alles auch, wenn ich ein Unternehmen gründe?
Das alles gilt natürlich auch für Unternehmensgründer. Und noch mehr:
Kann ich als Zeitsoldat auch diese Förderung erhalten?
Staatliche Förderung über das Meister-BAföG steht Ihnen als Zeitsoldat ebenfalls zu, wenn Sie davor die Mittel des Berufsförderungsdienstes ausgeschöpft haben.
Wo erhalte ich nähere Informationen?
Rufen Sie uns bei Fragen gerne an: Ihr Kontakt ist Frau Beyer bei ComPers (040 / 6 96 32 84 61) oder stellen Sie Ihre Anfrage über das Kontaktformular.