Der Geprüfte Berufsspezialist als neue Aufstiegsfortbildung: Was sich in der IT-Branche ändert, welche gesetzliche Grundlage der Geprüfte Berufsspezialist hat und unter welchen Bedingungen sich die Fortbildung eignet, erfahren Sie hier.
Das überarbeitete Berufsbildungsgesetz hat im Rahmen eines dreistufigen Aufstiegsfortbildungssystem auf der ersten Stufe die gesetzlich geschützte Abschlussbezeichung zum Geprüften Berufsspezialisten festgelegt. Viele Berufsbranchen in Deutschland haben seitdem damit begonnen, ihre bisherigen Fortbildungsabschlüsse zu überarbeiten bzw. ganz neu festzulegen.
Im Bereich der IT gab es bislang in Deutschland keine öffentlich-rechtlichen Abschlüsse auf Spezialistenniveau (entsprechend der DQR Stufe 5). Stattdessen wurden und werden sehr viele Herstellerzertifizierungen angeboten und realisiert.
Mit Wirkung zum 1. November 2024 können Fortbildungsinteressierte nun bei ihrer zuständigen IHK nach erfolgreicher Prüfung ein bundesweit und lebenslang gültiges Zeugnis zum Geprüften Berufsspezialisten oder zur Geprüften Berufsspezialistin für IT bekommen.
Sie weisen damit nach, dass Sie sich zum Beispiel nach einer erfolgreich absolvierten Lehrausbildung (DQR Level 4) in eine betrieblich unterstützte Aufstiegsfortbildung begeben und damit auf DQR Level 5 weiterentwickelt haben.
Die neu geschaffene Ebene der Berufsspezialisten stellt auch für Betriebe aller Größenordnungen sowie für Behörden eine sehr interessante Möglichkeit zur individuellen Personalentwicklung nach der IT-Lehrausbildung dar.
Zukünftig ist es viel besser möglich, die vorhandenen oder zukünftigen Planstellen im IT-Bereich mit der Qualifikationsstufe „Berufsspezialist“ in den fünf verschiedenen Fachrichtungen bereits auf der DQR-5-Ebene zu definieren.
Befragte Unternehmen berichten bereits jetzt, dass es durch die neuen anerkannten Weiterbildungsabschlüsse auf der Berufsspezialistenebene leichter fällt, Auszubildende für das eigene Unternehmen zu gewinnen.
Die Möglichkeit, anschließend ebenfalls betrieblich orientiert die zweite Aufstiegsfortbildungsebene zum Bachelor Professional in IT zu absolvieren, vergrößert die neuen Möglichkeiten zur Personalentwicklung im IT-Bereich ganz erheblich.
Durch die neue dreistufige IT-Fortbildungsverordnung wurde eine hochinteressante Alternative zum universitären Bachelorstudiengang geschaffen.
In der neuen IT-Fortbildungsverordnung sind folgende Berufsprofile bundesweit einheitlich geregelt worden:
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Um die Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Berufsspezialisten absolvieren zu können, müssen die Teilnehmenden bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die IT-Fortbildungsverordnung legt für die Berufsspezialisten in § 2 folgende zeitliche Regelungen für die Prüfungszulassung fest:
Die Berufspraxis kann vom Unternehmen oder auf andere geeignete Weise bei der Prüfungsanmeldung nachgewiesen werden.
Der § 1 Abs. 3 der IT-Fortbildungsverordnung enthält klare Regelungen. Über die Art der Kompetenzerweiterung durch die Fortbildung ist darin Folgendes festgehalten:
"Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person nach § 53b Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworben hat, vertieft hat und die in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworbene berufliche Handlungsfähigkeit um neue Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzt hat."
Die Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Berufsspezialisten kann entweder eine fachliche Vertiefung in der zuvor absolvierten IT-Lehrausbildung darstellen. Andererseits ist ein Teilnehmer auch völlig frei in der Wahl der Vertiefungsrichtung. Dadurch wird es möglich, das persönliche Wissens- und Kompetenzspektrum nach persönlicher Neigung oder zukünftiger beruflicher Verwendung individuell zu erweitern.
Die Prüfung besteht aus folgenden Bestandteilen:
Zum Erwerb der neuen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im gewählten Berufsprofil wird in der IT-Fortbildungsverordnung im §4, Abs. 3 in der Regel ein Lernumfang von 400 Stunden erwartet.
Diese Frage bekommen wir besonders häufig von unseren Fortbildungsinteressierten gestellt. Sie zählt gleichzeitig zu den am schwierigsten zu erklärenden Prüfungsregelungen in der neuen IT Fortbildungsverordnung. Am leichtesten lässt sich diese Frage mit Ihrem gewünschten Bildungszielniveau beantworten:
ComPers ermöglicht Ihnen in berufsbegleitenden Fortbildungslehrgängen die Vorbereitung auf die zwei Teilprüfungen zum Geprüften Berufsspezialisten in den folgenden vier Fachprofilen an:
Die Fortbildung dauert circa 10 Monate und findet komplett in Form eines Webinars statt. Wir informieren Sie gerne über den Ablauf, die nächsten Starttermine und die Teilnahmekosten. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich gleich individuell beraten!