Der Geprüfte Berufsspezialist als neue Aufstiegsfortbildung: Was sich in der IT-Branche ändert, welche gesetzliche Grundlage der Geprüfte Berufsspezialist hat und unter welchen Bedingungen sich die Fortbildung eignet, erfahren Sie hier.
Das überarbeitete Berufsbildungsgesetz hat im Rahmen eines dreistufigen Aufstiegsfortbildungssystem auf der ersten Stufe die gesetzlich geschützte Abschlussbezeichung zum Geprüften Berufsspezialisten festgelegt. Viele Berufsbranchen in Deutschland haben seitdem damit begonnen, ihre bisherigen Fortbildungsabschlüsse zu überarbeiten bzw. ganz neu festzulegen.
Im Bereich der IT gab es bislang in Deutschland keine öffentlich-rechtlichen Abschlüsse auf Spezialistenniveau (entsprechend der DQR Stufe 5). Stattdessen wurden und werden sehr viele Herstellerzertifizierungen angeboten und realisiert.
Mit Wirkung zum 1. November 2024 können Fortbildungsinteressierte nun bei ihrer zuständigen IHK nach erfolgreicher Prüfung ein bundesweit und lebenslang gültiges Zeugnis zum Geprüften Berufsspezialisten oder zur Geprüften Berufsspezialistin für IT bekommen.
Sie weisen damit nach, dass Sie sich zum Beispiel nach einer erfolgreich absolvierten Lehrausbildung (DQR Level 4) in eine betrieblich unterstützte Aufstiegsfortbildung begeben und damit auf DQR Level 5 weiterentwickelt haben.
Die neu geschaffene Ebene der Berufsspezialisten stellt auch für Betriebe aller Größenordnungen sowie für Behörden eine sehr interessante Möglichkeit zur individuellen Personalentwicklung nach der IT-Lehrausbildung dar.
Zukünftig ist es viel besser möglich, die vorhandenen oder zukünftigen Planstellen im IT-Bereich mit der Qualifikationsstufe „Berufsspezialist“ in den fünf verschiedenen Fachrichtungen bereits auf der DQR-5-Ebene zu definieren.
Befragte Unternehmen berichten bereits jetzt, dass es durch die neuen anerkannten Weiterbildungsabschlüsse auf der Berufsspezialistenebene leichter fällt, Auszubildende für das eigene Unternehmen zu gewinnen.
Die Möglichkeit, anschließend ebenfalls betrieblich orientiert die zweite Aufstiegsfortbildungsebene zum Bachelor Professional in IT zu absolvieren, vergrößert die neuen Möglichkeiten zur Personalentwicklung im IT-Bereich ganz erheblich.
Durch die neue dreistufige IT-Fortbildungsverordnung wurde eine hochinteressante Alternative zum universitären Bachelorstudiengang geschaffen.
In der neuen IT-Fortbildungsverordnung sind folgende Berufsprofile bundesweit einheitlich geregelt worden:
Nähere Profilbeschreibungen finden Sie bei ComPers. Wir bieten Ihnen zahlreiche weiterführende Informationen zum geprüften Berufsspezialisten. Nehmen Sie gleich mit uns Kontakt auf, um einen persönlichen Online-Beratungstermin zu vereinfachen. Wir helfen Ihnen dabei, das individuell passende Berufsspezialistenprofil zu finden.
Um die Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Berufsspezialisten absolvieren zu können, müssen die Teilnehmenden bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die IT-Fortbildungsverordnung legt für die Berufsspezialisten in § 2 folgende zeitliche Regelungen für die Prüfungszulassung fest:
Die Berufspraxis kann vom Unternehmen oder auf andere geeignete Weise bei der Prüfungsanmeldung nachgewiesen werden.
Der § 1 Abs. 3 der IT-Fortbildungsverordnung enthält klare Regelungen. Über die Art der Kompetenzerweiterung durch die Fortbildung ist darin Folgendes festgehalten:
"Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person nach § 53b Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworben hat, vertieft hat und die in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworbene berufliche Handlungsfähigkeit um neue Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzt hat."
Die Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Berufsspezialisten kann entweder eine fachliche Vertiefung in der zuvor absolvierten IT-Lehrausbildung darstellen. Andererseits ist ein Teilnehmer auch völlig frei in der Wahl der Vertiefungsrichtung. Dadurch wird es möglich, das persönliche Wissens- und Kompetenzspektrum nach persönlicher Neigung oder zukünftiger beruflicher Verwendung individuell zu erweitern.
Die Prüfung besteht aus folgenden Bestandteilen:
Zum Erwerb der neuen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im gewählten Berufsprofil wird in der IT-Fortbildungsverordnung im §4, Abs. 3 in der Regel ein Lernumfang von 400 Stunden erwartet.
Diese Frage bekommen wir besonders häufig von unseren Fortbildungsinteressierten gestellt. Sie zählt gleichzeitig zu den am schwierigsten zu erklärenden Prüfungsregelungen in der neuen IT Fortbildungsverordnung. Am leichtesten lässt sich diese Frage mit Ihrem gewünschten Bildungszielniveau beantworten:
Sie möchten sich gerne nach der Lehrausbildung weiterbilden, streben dabei zunächst einen öffentlich-rechtlichen Abschluss auf der DQR-5-Ebene an und möchten damit schon die erste Stufe des neuen IT-Aufstiegsfortbildungssystems absolvieren? Für Sie oder Ihr Unternehmen ist es derzeit noch unklar, ob Sie in nächster Zeit auch die zweite Fortbildungsstufe zum Geprüften Bachelor in IT absolvieren möchten?
Unser Tipp: Melden Sie sich bei Ihrer zuständigen IHK für eine Prüfung zum Geprüften Berufsspezialisten in IT im für Sie passenden Fachprofil an und absolvieren Sie gegebenenfalls zusätzlich einen Vorbereitungslehrgang bei einem anerkannten Bildungsträger – zum Beispiel bei ComPers.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein IHK-Zeugnis auf DQR-5-Level als Geprüfter Berufsspezialist in IT. Ein weiterer Vorteil: Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt auch die zweite Fortbildungsstufe zum Bachelor Professional in IT absolvieren wollen, so wird Ihnen bei der Prüfungsanmeldung bereits der erste Prüfungsteil "Fachliche Vertiefung" angerechnet. Dadurch reduziert sich die Bachelorfortbildung zeitlich und finanziell erheblich.
Unser Tipp: Melden Sie sich gleich mit diesem Bildungsziel bei der zuständigen IHK an und buchen Sie auch dabei einen passenden Vorbereitungslehrgang, etwa bei ComPers. Die Prüfungsordnung zum Bachelor Professional in IT legt fest, dass als erste von vier Teilprüfungen die sogenannte "Fachliche Vertiefung" erfolgreich nachgewiesen werden muss, bevor die anderen Teilprüfungen absolviert werden können. Diese erste Prüfungsleistung ist in Form und Inhalt zu 100% deckungsgleich mit den Prüfungsinhalten auf der Ebene der Geprüften Berufsspezialisten. Man erhält jedoch kein Extra-Zeugnis dafür. Der Vorteil ist jedoch, dass Sie deutlich schneller und effektiver das Bildungsziel zum Bachelor Professional in IT erreichen können, weil die Lehrinhalte optimal aufeinander abgestimmt ablaufen können. Wir informieren Sie gerne über unser berufsbegleitendes Bildungskonzept, welches Sie rein online oder gemischt mit Präsenzanteilen im für Sie passenden Zeitrahmen auf die 4 Teilprüfungen zum Bachelor Professional in IT vorbereitet.
ComPers ermöglicht Ihnen in berufsbegleitenden Fortbildungslehrgängen die Vorbereitung auf die zwei Teilprüfungen zum Geprüften Berufsspezialisten in den folgenden vier Fachprofilen an:
Die Fortbildung dauert circa 10 Monate und findet komplett in Form eines Webinars statt. Wir informieren Sie gerne über den Ablauf, die nächsten Starttermine und die Teilnahmekosten. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich gleich individuell beraten!