Was ist neu im Berufsbildungsgesetz?

WAS IST NEU IM BILDUNGSGESETZ UND IN DEN

IT - FORTBILDUNGSVERORDNUNGEN?

Wo sind die drei neuen Fortbildungsebenen in Deutschland

gesetzlich geregelt?

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In einer Novellierung des Berufsbildungsgesetzes wurden Ende 2020 oberhalb der Lehrberufe bundesweit verbindlich drei Fortbildungsstufen oberhalb der Lehrberufe im § 53 a, Absatz 1 wie folgt neu geschaffen:

Die Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung sind

  1. als erste Fortbildungsstufe der Geprüfte Berufsspezialist und die Geprüfte Berufsspezialistin,
  2. als zweite Fortbildungsstufe der Bachelor Professional und
  3. als dritte Fortbildungsstufe der Master Professional.


Warum wurde das Berufsbildungsgesetz geändert?

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Die Änderung des Berufsbildungsgesetzes mit der Einführung von drei Fortbildungsstufen wurde von den beteiligten Sozialpartnern vor allem unter drei Hintergründen durchgeführt:

1.     Die vielfältigen Fortbildungs-Abschlussbezeichnungen in den unterschiedlichsten Berufsbranchen ergänzt durch nicht mehr zu überblickende Herstellerzertifizierungen haben zu einem nicht mehr zu überblickenden Bildungsmarkt geführt. Insbesondere die eindeutige Zuordnung von Abschlüssen zu den Niveaustufen des deutschen Qualifizierungsrahmens (DQR) war nur vereinzelt möglich.
 

2.     Eine Vergleichbarkeit von betrieblich unterstützten Fortbildungen zu den hochschulgebundenen Bachelor- und Masterstudiengängen war kaum möglich.
 

3.     Als Reaktion auf den demografischen Wandel und dem allgemeinen Fachkräftemangel soll den Unternehmen in Deutschland eine Möglichkeit an die Hand gegeben werden, eigenes Nachwuchspersonal „vom Azubi zum Master“ zu entwickeln.

Wie kam es zu der neuen IT – Fortbildungsverordnung?

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Die Änderung des Berufsbildungsgesetzes hat dazu geführt, dass jede Berufsbranche in Deutschland die bislang geltenden Fortbildungsstrukturen und -bezeichnungen in ihrem Bereich überprüft und mittelfristig auf die drei neuen Fortbildungsebenen anpasst.

Für die IT-Branche wurde nach langen Verhandlungen im Sommer 2024 - wegweisend für andere Branchen die neue IT Fortbildungsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit Inkraftsetzung zum 1. November 2024 werden dann bislang gültige Fortbildungsabschlüsse, wie z.B. der Operative Professional außer Kraft gesetzt und stattdessen gibt es 5 neue Vertiefungsrichtungen zum Geprüften Berufspezialisten in IT sowie einem Weiterbildungsabschluss zum Geprüften Bachelor Professional in IT.

Die dritte Fortbildungsstufe zum Geprüften Master Professional in IT soll begleitend zu den ersten Umsetzungserfahrungen der neuen IT Fortbildungsverordnung entwickelt und veröffentlicht werden.

Neuer Text

Welche Vertiefungsrichtungen gibt es im IT-Bereich auf der Ebene der Berufsspezialisten?

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In der neuen IT – Fortbildungsverordnung wird für die erste Fortbildungsebene eine fachliche Vertiefung in einer von fünf verschiedenen Tätigkeitsfeldern als IT Spezialist gefordert.

Diese erste Fortbildungsebene mit einer fachlichen Spezialisierung stellt eine wesentliche, sehr von den Betrieben geforderte, Neureglung in der IT Fortbildungslandschaft dar. Absolventen einer IT Lehrerausbildung, bzw. den vielen „Seiteneinsteigern im IT-Bereich“ soll eine zeitnahe Möglichkeit gegeben werden, die in der Ausbildung erlernten Fähigkeiten und Fertigkeiten weiter zu vertiefen. Denkbar und gewünscht ist es aber auch ausdrücklich, dass ein Teilnehmer sich auf dieser Fortbildungsebene ergänzend zum bisherigen Lehrberuf eine zusätzliche fachliche Vertiefung in einem anderen Bereich erarbeitet.

Folgende 5 Vertiefungs- / Spezialisierungsrichtungen werden durch die neue IT-Fortbildungsverordnung festgelegt:


  • Softwareentwicklung
  • Systemintegration und Vernetzung
  • Datenanalyse
  • Informationssicherheit
  • IT-Beratung

Wie erfolgt die Prüfung auf der ersten Fortbildungsstufe, wie groß ist der Lernumfang? 

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Das Berufsbildungsgesetz hat bundesweit für die erste Fortbildungsstufe zum Geprüften Berufsspezialisten, bzw. der fachlichen Vertiefung einen Lernumfang von 400 Stunden empfohlen. Die Lernaktivitäten sollten idealerweise aus einer Mischung von Theorieunterricht, praktische Erfahrung am Arbeitsplatz sowie themenorientiertem Selbststudium erfolgen.

In der neuen IT Fortbildungsverordnung wird der Intention des Berufsbildungsgesetzes Rechnung getragen, dass nach der erfolgreichen Ausbildung zunächst eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der ersten Fortbildungsstufe absolviert werden soll.

Die bundesweit einheitliche IHK - Prüfung besteht aus:


  • Zwei handlungsorientierten Klausuren im gewählten Fachprofil mit jeweils 90 Minuten Bearbeitungszeit

  • Einer mündlichen Prüfung, in welcher ein praktischer Anwendungsfall im gewählten Fachprofil präsentiert und in einem ergänzenden Fachgespräch erläutert wird 

Welchen Abschluss erreiche ich auf der ersten Fortbildungsstufe?

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Auch in diesem Bereich erweist sich die neue IT Fortbildungsverordnung als ausgesprochen innovativ. Für die Fortbildungsebenen des Berufsspezialisten und des Bachelors sind jeweils eigene Fortbildungsverordnungen erlassen worden ohne dabei auf eine Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen im Rahmen der ersten Fortbildungsstufe zu verzichten.

Folgende zwei Möglichkeiten eröffnen sich dabei den Weiterbildungsinteressierten, bzw. den Unternehmen im Rahmen ihrer Personalentwicklungsangebote im IT-Bereich:

1.     Nach erfolgreicher Ausbildung im IT-Bereich oder als „Seiteneinsteiger“ ist zunächst nur die fachliche Spezialisierung in einem der fünf Profile auf Ebene der IT-Berufsspezialisten beabsichtigt. Eine Teilnahme an den Prüfungen auf der zweiten Fortbildungsebene zum „Geprüften Bachelor Professional in IT“ ist noch nicht notwendig oder gewünscht. 
In diesem Fall meldet sich der Teilnehmer bei seiner zuständigen IHK zur Prüfung zum „Geprüften IT – Berufsspezialisten“ in seinem gewünschten Fachprofil an. Nach erfolgreichem Abschluss der schriftlichen und mündlichen Prüfung bekommen die Absolventen ein öffentlich-rechtliches Zeugnis, welches der DQR – Stufe 5 zugeordnet ist und lebenslang gültig ist.
 

2.     Als Alternative beabsichtigt ein Teilnehmer nach erfolgreicher Ausbildung im IT-Bereich oder als „Seiteneinsteiger“ direkt einen Abschluss auf DQR 6 Ebene anzustreben und damit ein Zeugnis auf der zweiten Fortbildungsebene zu erwerben.
In diesem Fall meldet sich der Teilnehmer bei seiner zuständigen IHK direkt zur Fortbildungsprüfung zum „Geprüften Bachelor in IT“ an.
Die Prüfungsordnung legt fest, dass als erste Teilprüfung eine sog. fachliche Vertiefung erfolgen muss, bevor die anderen 3 Bachelor – Prüfungsteile absolviert werden können. Diese fachliche Vertiefung erfolgt inhaltlich und prüfungstechnisch identisch zum „Berufsspezialisten in IT“. Ein großer Vorteil dieser Regelung liegt im Zeitgewinn für die Gesamtfortbildungsdauer zum Bachelor Professional in IT. Wir erläutern Ihnen gerne hierzu unser Bildungsangebot. (Link zur Infoveranstaltung)
 

Was ist der Geprüfte Bachelor Professional in IT?

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Lange Jahre konnten Bildungsinteressierte in der IT-Branche auf DQR 6 - Niveau auf der Ebene der sog. Operativen Professionals zwischen 4 Fachprofilen (Projektleiter, Entwickler, Berater, Ökonom) wählen.

Mit Inkraftsetzung der neuen IT Fortbildungsverordnung zum 1. November 2024 werden diese Abschlüsse außer Kraft gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt sind Prüfungsanmeldungen nur noch zum „geprüften Bachelor in IT“ möglich. Es ist auch nur noch ein „betrieblicher Studiengang“ mit einheitlicher Prüfung auf Bachelorniveau möglich, d.h. die zuvor möglichen 4 – Fachprofile sind abgeschafft worden, bzw. in die Spezialistenebene verschoben worden.

Mit der erfolgreichen Prüfung zum Geprüften Bachelor Professional in IT weisen die Teilnehmer nach, dass sie das theoretische und praktische Wissen rund um die erfolgreiche Planung und Durchführung eines IT Projektes erworben haben. Zusätzlich sind sie als Nachwuchsführungskraft in der Lage, das Projektteam zeitgemäß zu führen und situationsgerecht einzusetzen. Weiterhin stehen die Teilnehmer zur Verfügung, um die betriebliche Aus- und Fortbildung beratend und organisatorisch zu unterstützen.

Wie erfolgt die Prüfung zum Bachelor Professional in IT, wie groß ist der Lernumfang? 

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Auf der zweiten Fortbildungsebene sieht das Berufsbildungsgesetz einen Gesamtlernumfang von 1200 Stunden vor. Wie bereits auf der ersten Fortbildungsebene sollen diese Lernaktivitäten wiederum aus einer Mischung von Theorieunterricht, praktische Erfahrung am Arbeitsplatz sowie themenorientiertem Selbststudium erfolgen.

Zu berücksichtigen ist bei dieser Stundenanzahl, dass die 400 Stunden für die fachliche Vertiefung auf Spezialistenebene hierin bereits enthalten sind. Die übrigen 800 Stunden verteilen sich auf folgende drei großen Themengebiete:


Mitarbeitendenführung und Personalmanagement

  • 2 Klausuren á 60 Minuten
  • Mündliche Prüfung (Geprächssimulation)


IT-Management (Projektmanagement, Prozessmanagement, Einführung von IT Lösungen)

  • 2 Klausuren á 120 Minuten (1x englische Aufgabenstellung)


IT Projekt (Planung und Durchführung eines realen IT Projektes, bzw. Machbarkeitsstudie)

  • Dokumentation
  • Präsentation
  • Fachgespräch




Wir erläutern Ihnen gerne hierzu unser innovatives, berufsbegleitendes Bildungsangebot.
 
 

Welche staatlichen Zuschüsse kann ich für Fortbildungen im Rahmen der neuen IT-Fortbildungsverordnung bekommen?

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Eine erklärte Absicht des geänderten Berufsbildungsgesetzes mit den drei neuen Fortbildungsebenen ist es, Bildungsinteressierte dabei zu unterstützen, sich einen zielgerichteten Weiterbildungsprozess finanziell leisten zu können.

Im Gegensatz zu einem Bachelor- oder Masterstudiengang an einer Hochschule können interessierte für die betriebliche Bachelorvariante durch das sog. AufstiegsBaföG finanziell mit staatlichen Zuschüssen unterstützt werden.


Nach den derzeit geltenden Regelungen stehen jedem Bildungsinteressierten insgesamt bis zu 15000,- € staatliche Fördermittel zur Finanzierung einer Fortbildung auf Ebene der Berufsspezialisten, Bachelor Professional oder Master Professional zur Verfügung.


Es kommt hierbei nicht auf die jeweiligen Vermögensverhältnisse des Teilnehmers einer Bildungsmaßnahme an. Es besteht sogar ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel, sofern nicht bereits einen Abschluss auf der gleichen Qualifizierungsebene gefördert wurde. Selbst Abbrecher von Studiengängen können diese Fördermittel in Anspruch nehmen, wenn sie in die betriebliche Fortbildung, z.B. nach der neuen IT Fortbildungsverordnung überwechseln wollen.


Sofern die Aufstiegsfortbildung bei einem anerkannten Bildungsträger (z.B. ComPers) absolviert wird können die gesamten Teilnahme- und Prüfungskosten vom Staat vorfinanziert werden, d.h. der Teilnehmer tritt nicht in finanzielle Vorleistung. Von der gesamten Fördersumme übernimmt der Staat mindestens 50 % als nicht rückzahlbaren Zuschuss.


Die restlichen 50 % vergibt der Staat zunächst als zinsgünstiges Darlehen, welches frühestens zwei Jahre nach Ende der Fortbildung ratenweise zurückzuzahlen ist. Noch ein besonderer finanzieller Anreiz: sollte die Gesamtfortbildung erfolgreich absolviert werden, so belohnt der Staat diesen Erfolg mit einem Erlass von weiteren 25 % der Darlehenssumme.

Derzeit laufen Regierungsverhandlungen, um diese Förderbedingungen für berufsbegleitende Fortbildungen noch weiter zu verbessern. Gerne informieren wir Sie im Rahmen unserer individuellen Beratungen. Vereinbaren Sie hierzu gerne einen Termin bei uns, bzw. nehmen Sie an einer unserer Informationsveranstaltungen teil.

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